- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Dauerauftrag
Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto richtet sich primär an Verbraucher, die bisher noch über keine Kontoverbindung verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Der Leistungsumfang des Basiskontos
- Zahlungen mit der girocard (Debitkarte)
- 24 Stunden Online-Filiale
- Jederzeit an über rund 14.700 genossenschaftlichen Geldautomaten kostenlos* Bargeld abheben
- Überweisungen
- Lastschriften
- Kontoauszüge an allen Kontoauszugsdruckern bundesweit bei Volks- und Raiffeisenbanken oder online
- Gewährung einer eingeräumten Kontoüberziehung (Bonität vorausgesetzt)
- Sie bestimmen die PIN Ihrer girocard (Debitkarte) selbst und ändern sie direkt am Geldautomaten
Eine Kreditkarte gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos. Auch die Möglichkeit zur Kontoüberziehung wird nicht automatisch eingeräumt.
* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Bitte füllen Sie den "Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags" vollständig aus und geben diesen in einer Geschäftsstelle Ihrer VR-Bank eG – Region Aachen ab.
Die VR-Bank eG – Region Aachen prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.
Häufige Fragen zum Basiskonto
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie ein geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis. Sollte Ihnen bereits eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein, benötigen wir auch diese.