Stand: Januar 2019
Information über unser Beschwerdemanagement
Wir haben den Anspruch, unsere Kunden stets mit bedarfsgerechten Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.
Gelegentlich kann es dabei vorkommen, dass wir Ihre Erwartungen nicht zur vollständigen Zufriedenheit erfüllen. Bitte sprechen Sie uns dann an. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Wir nehmen jede Anregung und Kritik ernst und sehen Beschwerden stets auch als Chance, unseren Service bzw. unsere Dienstleistungen zu verbessern und somit noch gezielter auf Ihre Belange einzugehen.
Die vorliegende Information richtet sich an Sie als unseren (potentiellen) Kunden und zeigt Ihnen, wo und wie Sie sich beschweren können und wie das Beschwerdeverfahren abläuft.
Ferner informieren wir Sie über unsere Datenschutzhinweise und Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitschlichtung.
E-Mail: datenschutz@vrbank-eg.de
Beschwerdeprozess
(1) Ihre Beschwerde können Sie sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an die VR-Bank eG richten:
VR-Bank eG
Beschwerdemanagement
Kaiserstraße 75-79
52146 Würselen
Telefon: 02405 608-0
Telefax: 02405 608-1444
E-Mail: beschwerden@vrbank-eg.de
(2) Um Ihre Beschwerde unmittelbar bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
a. Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Kontonummer);
b. Beschreibung des Sachverhalts;
c. Angabe, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten (z. B. Fehlerbehebung,
Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit);
d. Kopien der zum Verständnis des Anliegens notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden).
(3) Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Beschwerde. Wir versuchen stets, Ihre Beschwerde so zügig wie möglich zu beantworten. Die konkrete Dauer der individuellen Bearbeitung einer Beschwerde hängt insbesondere von ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit der Einbeziehung Dritter wie beispielsweise einem externen Dienstleister ab. Kann die Beschwerde zeitnah fallabschließend bearbeitet werden, so erhalten Sie bereits an Stelle der Eingangsbestätigung eine Antwort.
(4) Grundsätzlich streben wir eine Beantwortung spätestens innerhalb von drei Wochen an. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber sowie über den Grund für die Verzögerung im Rahmen einer Zwischennachricht informieren. Zugleich teilen wir Ihnen mit, wann die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
(5) Nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung erhalten Sie zeitnah eine umfassende Antwort auf Ihre Beschwerde.
(6) Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei. Entstehen uns dabei Auslagen, können Ihnen diese jedoch in Rechnung gestellt werden, in welchem Fall wir Sie vorab informieren werden.
Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zum Ombudsmannverfahren
Informationen über die Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitschlichtung erhalten Sie hier.