Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 7. Februar 2025 für die Dauer von vier Wochen in allen Geschäftsstellen der Bank während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung einschließlich der Ersatzvertreter.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung an den Wahlausschuss eingereicht werden. Diese Listen müssen 188 wählbare Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung). Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die in der Wahlordnung genannten Voraussetzungen erfüllt.
 

Die Wahl der Vertreterversammlung unserer Bank findet am

Mittwoch, 12. März 2025

in allen Geschäftsstellen unserer Bank während der üblichen Öffnungszeiten statt. Briefwahl und Online-Vertreterwahl sind ausgeschlossen.

 

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tage in der Liste der Mitglieder eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.

Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.
 

Würselen, 5. Februar 2025

VR-Bank eG
Dr. Alexander Bücken
Vorsitzender des Wahlausschusses